Satzung

Die Satzung des Vereins HausLeben Kurstadtregion Elbe-Elster e. V.
(Beschlossen in der Gründungsversammlung am 26.05.2016)

 

Auszug aus der Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „HausLeben Kurstadtregion Elbe-Elster“. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Cottbus eingetragen werden und den Zusatz e. V. führen.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Bad Liebenwerda.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. § 53 der AO, des Wohlfahrtswesens und des Sports. Durch gezielte gesundheitsfördernde  Maßnahmen im präventiven und im rehabilitativen Bereich werden zusätzlich gesundheitsbewusste Verhaltensweisen unterstützt und gefördert.
(3) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Schaffung von Strukturen zur Bereitstellung finanzieller, materieller und ideeller Ressourcen
b) Organisation von ehrenamtlich und professionell geführtem Fundraising, Sponsoring sowie Spendenmanagement
c) Organisation der an ehrenamtlichem/freiwilligem Engagement interessierten Menschen, insbesondere der Vereinsmitglieder
d) Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern und Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene fördern
(4) Folgende Aufgaben ergeben sich ebenfalls aus den Vereinszweck:
a) Der Verein sieht eine wichtige Aufgabe in der Prävention und Rehabilitation von verhaltens- und zivilisationsbedingten Erkrankungen. Hierzu bietet er insbesondere präventive und rehabilitative Bewegungsmöglichkeiten im Rahmen des Gesundheits-, Rehabilitations- und Breitensports an.
b) Der Verein kümmert sich um Personen mit Krankheiten und/oder Behinderungen und Personen, die von einer Krankheit und/oder Behinderung bedroht sind. Daher bietet er gesundheitserzieherische und aufklärende Veranstaltungen sowie individuelle Beratungen an, die Hilfe zur Selbsthilfe bieten.
c) Der Verein fördert die Erarbeitung und Durchführung präventiver und rehabilitativer Untersuchungs- und Behandlungsverfahren sowie die Erarbeitung präventiver und rehabilitativer Sportangebote.
d) Der Verein unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Sportpraxis und in die präventive und rehabilitative Sportmedizin. Dazu gehören auch die Unterstützung wissenschaftlicher Projekte und die Durchführung von Tagungen, Seminaren, Workshops u. ä.
e) Der Verein fördert die Aus- und Fortbildung von in der Prävention und Rehabilitation tätigen Fachkräften und Laien. Hierzu arbeitet der Verein auch mit anderen präventiv und rehabilitativ orientierten Personen, Vereinen und Verbänden zusammen und bietet entsprechende Aus- und Fortbildungen an.
(5) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


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