Satzung

Die Satzung des Vereins HausLeben Kurstadtregion Elbe-Elster e. V. wurde in der Gründungsversammlung am 26.05.2016 beschlossen.

 

Auszug aus der Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „HausLeben Kurstadtregion Elbe-Elster“. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Cottbus eingetragen werden und den Zusatz e. V. führen.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Bad Liebenwerda.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. § 53 der AO.
(3) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Schaffung von Strukturen zur Bereitstellung finanzieller, materieller und ideeller Ressourcen
b) Organisation von ehrenamtlich und professionell geführtem Fundraising, Sponsoring sowie Spendenmanagement
c) Organisation der an ehrenamtlichem/freiwilligem Engagement interessierten Menschen, insbesondere der Vereinsmitglieder
d) Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern und Behörden auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene fördern
(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
(7) Der Verein erfüllt den Zweck als Förderverein durch Mittelbeschaffung und Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die diese wie folgt einsetzen:
a) Zuwendung an Einrichtungen für Vorsorge, Diagnose, Therapie und Nachsorge im onkologischen Bereich
b) Förderung der Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen
c) Förderung von Wissenschaft und Forschung
d) Unterstützung von hilfsbedürftigen krebskranken Personen, deren Angehörigen und Ehegatten bzw. Partner. Die unterstützten Personen müssen die Bedingungen des § 53 der AO erfüllen. Weiterhin werden zur Erfüllung des Zweckes eigene Veranstaltungen im Rahmen der interdisziplinären onkologischen Betreuung und Aufklärung durchgeführt.


Komplette Satzung
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